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Provisorische Dachabdeckung
Zum Thema provisorische Dachabdeckung
Für die Beseitigung der Schäden an den Dächern muss zunächst vor allem der
Eigentümer sorgen. Die Hilfskräfte von Feuerwehr und THW können nur
provisorische Ersthilfe leisten, und zwar in allererster Linie dort, wo Gefahr für
Personen besteht. Deshalb hier einige Hinweise:
Provisorische Gebäudeabdeckung aus Folie oder Planen
werden nur bei deutlich großflächiger Zerstörung aufgebracht, einzelne Ziegel
können nicht abgedeckt werden. provisorische Abdeckungen sind bei intakter
Dachkonstruktion nicht erforderlich.
Garagen, Nebengebäude, Gewerbebauten
können nicht berücksichtigt werden; die provisorischen Abdeckungen sind
ausschließlich zum Schutz bewohnter Gebäude vorgesehen.
Die Instandhaltung
der provisorischen Abdeckung (Folie flattert bzw. löst sich usw.) ist Aufgabe der
Gebäudeeigentümer.
Verhindert die provisorische Abdeckung Wasserschäden?
Die provisorische Abdeckung verringert nur die eindringende Wassermenge bei
Regen oder Unwettern, sie kann einen Wasserschaden nicht verhindern. Bitte stellen
Sie Gefäße unter die vorhandenen Dachöffnungen, um den Schaden zu begrenzen.
Die Lebensdauer der Notdächer
ist begrenzt; bei intensiver Sonneneinstrahlung und Windbewegung lässt die
Stabilität der Plane bereits nach zwei bis drei Wochen deutlich nach.
Die Erneuerung der provisorischen Dachabdeckung ist keine Nothilfemaßnahme der
Feuerwehr sondern muss von Handwerksbetrieben durchgeführt werden.
Bei Gefahr herabfallender Ziegel
ist der Gehweg von den Gebäudeeigentümern abzusperren, die Ziegel müssen vom
Eigentümer und/oder Mieter selbst entfernt werden.
Denken Sie rechtzeitig daran,
einen Fachbetrieb mit der Herstellung des Daches oder eines wetterfesten
Unterbaues zu beauftragen. Sie müssen damit rechnen, dass die vollständige
Sanierung der betroffenen Dächer einige Monate beanspruchen wird.
Bei der Suche nach einem geeigneten Fachbetrieb
kann Ihnen die Suchfunktion auf der Homepage der Handwerkskammer Reutlingen
(www.hwk-reutlingen.de) behilflich sein. Unter „Handwerkskunden“ und dann
„Handwerkersuche“ werden Ihnen bspw. nach Eingabe des Begriffes „Dachdecker“
alle bei der Handwerkskammer Reutlingen registrierten Dachdeckerbetriebe der
Landkreise Freudenstadt, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalb
angezeigt. Sollten diese Betriebe ausgelastet sein, sollten Sie die Suche auf weitere
überregionale Handwerkskammern ausdehnen.
Einen direkten Link zu der Suchfunktion der HWK finden Sie auch auf der Homepage
der Gemeinde Wannweil (www.wannweil.de)
Wenn Sie in einem Mietverhältnis wohnen,
weisen Sie Ihren Vermieter rechtzeitig und wenn notwendig mehrfach darauf hin.

Gesendet von Mechthild Ulbrich am Dienstag, 30. Juli 2013 um 11:23


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