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MELDEREGISTERAUSKÜNFTE und LOHNSTEUERKARTEN ONLINE
Mediendorf Wannweil


MELDEREGISTERAUSKÜNFTE und LOHNSTEUERKARTEN ONLINE

Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte und Lohnsteuerkarten online zu beantragen.
Unsere Internetadresse: www.wannweil.de

1. Einfache Melderegisterauskunft
Auf Wunsch können wir Ihnen die Online-Anträge jetzt auch per E-mail zurücksenden.

2. Beantragung einer Lohnsteuerkarte
Diese Anwendung unterstützt Sie bei der Beantragung folgender Lohnsteuerkarten:
· Erst-Ausstellung für ledige Personen (Steuerklasse 1 oder 2)
· Erst-Ausstellung für Ehepartner (Steuerklasse 3/5, 4/4 oder 3/keine)
· Ausstellung einer zusätzlichen Steuerkarte (Steuerklasse 6)
· Ersatz-Ausstellung von Lohnsteuerkarten (Zweitfertigung)
Der Antrag richtet sich nach dem jeweils gültigen Landesrecht und ist nur im Falle der Ersatzausstellung gebührenpflichtig. Die Gebühr für eine Ersatzausstellung beträgt 5,00 EUR.
Änderungen an Ihrer Lohnsteuerkarte wie beispielsweise die Höhe des Freibetrags, die Religion oder die Anzahl der Kinder können nicht über diese Anwendung beantragt werden. Dafür müssen Sie weiterhin Ihre Lohnsteuerkarte bei der Gemeinde vorlegen !
Dem Antragsteller wird die angeforderte Lohnsteuerkarte entweder per Post zugesandt oder sie steht zur Abholung bereit.

SO FUNKTIONIERT ES:
· Internetseite der Gemeindeverwaltung Wannweil aufrufen
· virtuelles Rathaus anklicken
· Rubrik Meldeamt
· Melderegisterauskunft bzw. Lohnsteuerkarten auswählen


IHRE VORTEILE:
· Ihre Online-Anträge werden von uns kurzfristig bearbeitet.
· Sie können über eine Anfrage bis zu zehn verschiedene
Auskünfte einholen.
· Die Auskunftsgebühr wird im Lastschriftverfahren eingezogen.
· Ihre Daten werden über eine sichere Verbindung übertragen
(SSL 128 Bit)


Durch Online-Anträge sparen Sie Geld und Zeit !


Gesendet von Volker Steinmaier am Mittwoch, 18. Dezember 2002 um 17:34


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