Wannweiler News
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Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 20. 09.2001
TOP 1 – Bebauungsplan „Südliches Grieß“, 1. Änderung
Hier: Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen sowie erneute öffentliche Auslegung

Die Vorsitzende erläutert den Tagesordnungspunkt entsprechend der GR-Drucks. 2001-166. Sie weist darauf hin, dass die Auslegung des Bebauungsplans in der Zeit vom 9. Juli 2001 bis 9. August 2001 erfolgt ist. Die Veröffentlichung im Gemeindeboten wurde am 29. Juni 2001 getätigt.

Während dieser Zeit wurden von Seiten der Bevölkerung weder Bedenken noch Anregungen hervorgebracht. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Auslegung informiert. Von fünf Trägern öffentlicher Belange kam eine Rückmeldung. Lediglich das Landratsamt Reutlingen hat angeregt, den Einleitungstext mit einem Hinweis auf die Quelle des Hinweises zu ergänzen. Dies wurde bereits berücksichtigt.

Mittlerweile hat die Fair-Energie Reutlingen in der Verlängerung der Mozartstraße zwischen Rosenstraße und Grießstraße eine neue Wasserleitung eingebaut. Somit entfällt das in dem Bebauungsplan vorhandene Leitungsrecht der Fair-Energie Reutlingen. Die textliche Festsetzung und die Begründung wurde entsprechend korrigiert. Dadurch kann jetzt neben dem Gebäude Nr. 11 eine Garage platziert werden. Des weiteren wurde vom Bauherr der Wunsch geäußert, den Carport neben Geb. Nr. 17 etwas zur Marienstraße hin zu verschieben. Dies sollte in diesem Änderungsplan ebenfalls gleich berücksichtigt werden.

Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat mehrheitlich bei 2 Stimmenthaltungen folgenden Beschluss:
1. Das nicht mehr benötigte Wasserleitungsrecht wird aus dem Bebauungsplan herausgenommen.
2. Dem neuen Standort der Garage des Gebäudes Nr. 11 wird zugestimmt.
3. Der Versetzung des Carports des Gebäudes Nr. 17 wird zugestimmt.
4. Der Bebauungsplan wird mit Textteil und Begründung entsprechend § 3 Abs. 3 BauGB erneut verkürzt ausgelegt.

TOP 2 – Einführung des EURO in der Gemeinde Wannweil

Gde-Oberamtsrat Bock erläutert die in der Gemeinde Wannweil notwendigen Maßnahmen zur Einführung des EURO zum 1. Januar 2002.

Herr Bock weist darauf hin, dass in einer Übergangsphase bis zum 28.2.2002 sowohl die DM, als auch der EURO zu Zahlungszwecken eingesetzt werden kann.

Der erforderliche Bargeldumtausch innerhalb der Gemeindeverwaltung wird von der Finanzabteilung in Zusammenarbeit mit der örtlichen Bank durchgeführt. Insgesamt müssen folgende Bereiche auf die EURO-Umstellung angepasst werden:

1. Satzungen
2. Beitragsfestsetzungen durch Gemeinderatsbeschluss (insbesondere Zuschussrichtlinien)
3. Vertragliche Regelungen (Mieten, Pachten, Wartungsverträge etc.)
4. Interne Dienstanweisungen mit Betragsfestsetzungen.

Bezüglich dieser Bereiche ist folgende Vorstellungsweise geplant:

1. Satzungen
Grundsätzlich ist geplant, jede Satzung mit Betragsangaben auf EURO umzustellen. Zur besseren Übersichtlichkeit sollen die meisten Satzungen in einer kompletten Neufassung erlassen werden.

Sollte hierbei eine Satzung vergessen werden, bleibt sie gültig. Es kommt lediglich zu den sogenannten krummen EURO-Beträgen entsprechend des gültigen Umrechnungskurses.

2. Beitragsfestsetzungen durch Gemeinderatsbeschluss
Auch hier ist vorgesehen, dass sämtliche, in Frage kommende Regelungen auf EURO umgestellt und vom Gemeinderat erneut beschlossen werden.




3. Vertragliche Regelungen
Herr Bock weist hier darauf hin, dass mit der EURO-Einführung sämtliche Verträge ihre Rechtsgültigkeit behalten und lediglich die DM-Beträge entsprechend den amtlichen Umrechnungs- und Rundungsregelungen auf den EURO umgerechnet werden müssen. Entsprechend dem Prinzip der Vertragskontinuität ist vorgesehen, dass die gemeindlichen Miet- und Pachtverträge grundsätzlich nur in EURO umgerechnet werden (keine Erhöhungen).

Für die internen Dienstanweisungen ist die Verwaltung zuständig. Im Bereich der EDV sind die von der Verwaltung durchzuführenden Umstellungsarbeiten eher gering. Sowohl im Bereich der Personalabrechnung, als auch im Finanzwesen verwendet die Gemeinde die landeseinheitlichen Verfahren, die auf den Rechnern der Rechenzentren Reutlingen und Ulm laufen. Die EURO-Umstellung dieser Verfahren wird von den Rechenzentren durchgeführt; die Kommunen werden entsprechend informiert.

Insgesamt geht die Verwaltung davon aus, dass die dargestellten Umstellungsarbeiten ohne Schwierigkeiten und rechtzeitig abgewickelt werden können.

TOP 3 – Verkauf von gemeindeeigenen Bauplätzen

Gde-Oberamtsrat Bock führt aus, dass es sich bei den Bauplatzpreisen und den festgesetzten Abschlägen um sogenannte Signalpreise handelt. Die Verwaltung schlägt vor, im Rahmen der EURO-Umstellung die umgerechneten Beträge ebenfalls zu glätten und sogenannte runde EURO-Beträge festzusetzen.

Für die Festsetzung schlägt die Verwaltung vor:

- bitte hier Tabellen einfügen -






Frau Sommer erkundigt sich, wie viel Bauplätze die Gemeinde in diesem Jahr veräußert hat.

Herr Bock und Frau Rösch teilen mit, dass zwei Bauplätze im Hegis, sowie einer im Wengenäcker in diesem Jahr verkauft wurde.

Frau Sommer stellt die Frage, ob man die Bauplatzpreise nicht allgemein überdenken sollte.

Die Vorsitzende lehnt dies ab. Ihres Erachtens nach liegen die Bauplatzpreise der Gemeinde Wannweil – auch im Vergleich zu anderen Gemeinden – im Trend. Da die Gemeinde Wannweil insgesamt nur über relativ geringe Bauflächen verfüge, sollte man hier die Plätze nicht unter Preis veräußern.

Nach kurzer Aussprache fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig folgenden Beschluss:
Den vorgeschlagenen neuen Bauplatzpreisen und Abschlägen wird entsprechend der Vorlage zugestimmt.

TOP 4 – Verordnung zur Änderung der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung)

Gde.-Amtmann Knop führt aus, dass diese Verordnung im Hinblick auf den EURO geändert werden müsse. In § 20 Abs. 3 der Verordnung wird ein Bußgeldrahmen in DM-Beträgen festgesetzt. Da dieser Bußgeldrahmen jedoch mit dem Bußgeldrahmen des Polizeigesetztes übereinstimmt, das als Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der Polizeiverordnung gilt, kann unter Hinweis auf die entsprechende Vorschrift im Polizeigesetz gänzlich auf die Nennung von Geldbeträgen verzichtet werden. Dies ist nach Auffassung der Verwaltung auch die elegantere Lösung und habe den Vorteil, dass die Verordnung auch dann nicht geändert werden müsse, wenn der Gesetzgeber das Polizeigesetz in diesem Punkt ändern würde.

Sodann fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Verordnung zur Änderung der Polizei-Verordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigungen der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutzverordnung) zu.


TOP 5 – Satzung zur Änderung der Satzung über die Streupflicht-Satzung

Gde.-Amtmann Knop führt aus, dass auch die Streupflicht-Satzung der Gemeinde Wannweil einen Bußgeldrahmen in DM-Beträgen angebe. Die Angabe von Geldbeträgen könne in diesem Fall unter Hinweis auf § 54 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg verzichtet werden.

Auch hier fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig folgenden Beschluss:
Die der GR-Drucks. 2001-158 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) wird als Änderungssatzung beschlossen.

Top 6 – Änderung der Vergnügungssteuer-Satzung

Gde.-Amtmann Bock führt aus, dass die Gemeinde Wannweil in den vergangenen Jahren folgende Einnahmen erzielt hat:

Im Jahr 1996 DM 3.900
Im Jahr 1997 DM 4.200
Im Jahr 1998 DM 9.150
Im Jahr 1999 DM 4.200
Im Jahr 2000 DM 5.400

Im Rahmen der Umstellung auf EURO schlägt die Verwaltung vor, die bisherigen Steuersätze nach oben zu glätten. Die vorgeschlagene Glättung entspricht einer Erhöhung in Höhe von 4,31%.

Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die bisherigen, die umgerechneten und die vorgeschlagenen neuen Steuersätze:

- bitte hier Tabelle einfügen –

Sodann fasst der Gemeinderat mehrheitlich bei 1 Stimmenthaltung folgenden Beschluss:
Der als Anlage 1 beigefügten Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung wird zugestimmt.


TOP 7 – Änderung der Hundesteuersatzung

Die Verwaltung schlägt auch hier vor, die bisherigen Steuersätze nach oben zu glätten. Dabei habe man gleichzeitig einen Betrag gewählt, der durch 12 teilbar ist, da bei der Steuerpflicht auf den Kalendermonat abgehoben werde.

Der von der Verwaltung vorgenommene Vorschlag entspricht einer Erhöhung von 7.57%. Der bisherige Steuersatz für den Ersthund beträgt DM 120. Die vorgeschlagene Erhöhung beläuft sich auf 66 €. Für weitere Hunde beläuft sich der bisherige Steuersatz auf DM 240; die Erhöhung sollte hier auf 132 € erfolgen.

Die Vorsitzende führt ergänzend aus, dass man in diesem Zusammenhang überlegt habe, ob man eine höhere Steuer für Kampfhunde einführen sollte. Im Hinblick auf den großen Verwaltungsaufwand habe man jedoch davon abgesehen. Sie weist darauf hin, dass das Halten von Kampfhunden aufgrund der Kampfhundeverordnung des Landes meldepflichtig ist.

Sodann fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig folgenden Beschluss:
Der als Anlage 1 zur GR-Drucks. 2001-161 beigefügten Satzung zur Änderung der Hundesteuer-Satzung vom 7.11.1996 wird zugestimmt.







TOP 8 – Altablagerung „Weilhau“ in Wannweil
Hier: Ergebnisse der Deponiewasserbeprobung

Die Vorsitzende verweist auf die GR-Drucks. 2001-164 und führt aus, dass der ehemalige Auffüllplatz „Weilhau“ nun schon mehrfach auf Schadstoffe hin untersucht wurde. In aller Regel wurden Gott sei Dank jedoch keine überschrittenen Grenzwerte festgestellt.

Allerdings sei in der letzten Untersuchung festgestellt worden, dass am Deponiefuß oberhalb der Waldrandstraße Deponiewasser austrete. Dies habe man nun analysieren lassen. Die Wasserprobe habe ergeben, dass –mit Ausnahme der Parameter DTEX und Kupfer- keine Überschreitung der angegebenen Hintergrundwerte festgestellt werden konnte.

Der Gutachter empfiehlt, dieses Ergebnis noch durch weitere Probeentnahmen abzusichern. Sollten sich dabei die bisherigen Ergebnisse bestätigen, besthe für den Wirkungsgrad Boden-/Grundwasser kein weiterer Handlungsbdarf.

Die Vorsitzende schließt sich diesem Vorschlag an, zumal die Untersuchung zu 100% durch das Land gefördert würde.

Gde.-Oberamtsrat Bock erklärt, dass dies derzeit noch vom Landratsamt Reutlingen geprüft werde.

Der Gemeinderat nimmt dann zustimmend zur Kenntnis, dass vorbehaltlich dessen, dass die Untersuchung nach wie vor zu 100% durch das Land bezuschusst werde, eine weitere Erprobung erfolgen solle.


TOP 9 – Wanderwege rund um Wannweil
Hier: Vorstellung einer Aktion des Schwäb. Albvereins und Standortsuche
für einen Schaukasten

Hier wird auf die GR-Drucks. 2001-155, sowie eine Broschüre zum 110-jährigen Jubiläum des Schwäbischen Albvereins, Ortsgruppe Wannweil, verwiesen.

GR Krauß, gleichzeitig auch Vorsitzender der Ortsgruppe des Schwäbischen Albvereins führt aus, dass die Ortsgruppe zu ihrem 110-jährigen Jubiläum verschiedene Wegtafeln erneuert habe und einen neuen Rundwanderweg, der in mehreren Teilstrecken um den Ort führt, ausgeschildert habe. Zu diesem Wanderweg habe man bereits je eine Schautafel beim Vereinsheim der Kleintierzüchter und in der Kusterdinger Straße vorgesehen. Eine weitere Tafel soll nun im Bereich des Rathauses angebracht werden. Es herrscht Einigkeit darüber, dass die Tafel im Blickfeld der Besucher des Rathauses stehen soll.

Frau Rösch spricht sich dafür aus, die Tafeln nicht frei zu stellen, sondern an einer Wand anzubringen, um so Wandalismus vorzubugen. Allerdings würde an die Mauer bei der Bushaltestelle künftig evtl. die Anzeigetafel über die Stromgewinnung durch die neue Fotovoltaikanlage auf dem Dach der Uhlandschule angebracht werden. Sie schlägt deshalb die Mauer am Rande des Rathausplatzes zum Grundstück Schaumburg hin vor.

Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Vorsitzende zusammen mit den Vertretern des Schwäbischen Albvereins einen geeigneten Standort für die Tafel aussuchen werde.

Die Vorsitzende bedankt sich in diesem Rahmen für die Ausgestaltung und Herrichtung der Wanderwege, sowie darüber hinaus für die vielfältigen Aktionen der Ortsgruppe.

Die Vorsitzende begrüßt es, dass der Rundwanderweg auch von der Ortsmitte sowie nahezu von jedem anderen Punkt des Ortes aus begangen werden könne. Man müsse so also nicht erst mit dem PKW einen Wanderparkplatz anfahren.

GE Wolfer weist darauf hin, dass der Rundwanderweg nach einer offiziellen Einweihung im Rahmen der Gauversammlung am 21. Oktober 2001 mit einer geführten Wanderung der Bevölkerung vorgestellt werde.







TOP 10 – Einführung des Elektronischen Grundbuches in Baden-Württemberg
Hier: Auswirkungen auf die Gemeinde Wannweil

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die GR-Drucks. 2001-163 vor.

In ihren Ausführungen bezeichnet die Vorsitzende das Thema als eine „leidliche Geschichte“. Sie führt aus, dass auf einen Beschluss der Landesregierung hin die Grundbuchdaten in Baden-Württemberg flächendeckend in einem zentralen Notariatsrechner zu speichern seien.

Zwar halte sie die Einführung des Elektronischen Grundbuches für richtig, jedoch sei die Aufrechterhaltung eines eigenen Grundbuchamtes unter diesen Voraussetzungen nur mit sehr kostenaufwendigen Maßnahmen möglich. Ihres Erachtens nach hätte sie eine Einführung in Kooperation mit dem Rechenzentrum, so dass die Kommunen auch weiterhin Zugriff auf den Datenbestand gehabt hätten, begrüßt.

Dann wären die Maßnahmen für die Gemeinden sicher kostengünstiger ausgefallen.

Gde.-Amtsrat Steinmaier erläutert im folgenden die notwendigen technischen Anforderungen zur Beibehaltung des Grundbuchamtes Wannweil und die damit verbundenen Kosten und stellt diese einer Grundbuch-Einsichtsstelle gegenüber.

Demnach belaufen sich die Anschaffungskosten bei einer sogenannten „Terminal-Server-Lösung“ auf ca. DM 9.700. Hierbei sind die Kosten für den Server sowie die Verkabelung noch nicht eingerechnet. Hinzu kämen Wartungskosten im Jahr in Höhe von DM 3.500.

Die Kosten für eine sogenannte „Einsichtsstelle“ belaufen sich auf ca. DM 4.800. Hinzu kommen noch die Kosten für die ISDN-Karte in Höhe von DM 2.000 und für eine Schulung in Höhe von DM 8.000, so dass man mit einer Investition in Höhe von DM 5.800 –zumindest im Bereich des Auskunftsdienstes- weiterbetreiben kann.

Die laufenden Kosten pro Jahr betragen bei dieser Lösung ca. DM 1.500.



Nach ausführlicher Diskussion fasst der Gemeinderat schließlich einstimmig folgenden Beschluss:
1. Das Grundbuchamt Wannweil wird aufgelöst.
2. Im Rathaus Wannweil wird eine Grundbuch-Einsichtsstelle eingerichtet.


TOP 11 – Baumaßnahmen Hauptstraße
a) Situationsbericht

Frau Rösch begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Gonska.
Herr Gonska führt aus, dass der 1. Bauabschnitt eigentlich fertiggestellt sein sollte. Aufgrund der nicht vorgesehenen Bauferien werde das 1. Teilstück der neuen Wannweiler Hauptstraße nun aber erst in vier Wochen befahrbar sein.

Sie weist darauf hin, dass die Firma in Verzug gesetzt wurde und die vereinbarte Vertragsstrafe von der Rechnung in Abzug gebracht werde.

Die Vorsitzende führt aus, dass unabhängig davon dennoch mit dem 2. Bauabschnitt von der Bahnhofstraße bis zur Katharinenstraße termingerecht begonnen werden konnte.

In etwa 2-3 Wochen sollen die Gas- und Wasserleitungen verlegt werden, so dass diese Arbeiten fertig sind, ehe der Wintereinbruch drohe. Mit der Kanalisation wolle man in weiteren 3-4 Wochen die Schulstraße erreicht haben und in einem sogenannten ersten Teil des 2. Bauabschnitts auch den Schwarzbelag bis zur Schulstraße fortführen.

Zufrieden zeigt sich die Vorsitzende damit, dass der Durchgangsverkehr in Wannweil seit Beginn des 2. Bauabschnitts insgesamt deutlich geringer geworden ist. Allerdings kommt es dennoch zu einer erheblichen Beeinträchtigung der als Umleitung ausgewiesenen Nebenstrecken.

Größere Probleme bereiten insbesondere die Schulwegsicherung. Sie habe deshalb veranlasst, im Bereich des Kreisels die Ampel in die Degerschlachter Straße zu verlegen und einen provisorischen Gehweg herrichten zu lassen.

b) Ausgestaltung Kreisel

Hierzu liegen dem Gemeinderat die Drucksachen 2001-179 und 2001-162 vor.

Nach der Ausführungsplanung ist vorgesehen, die Mittelinsel mit einer 2,5 m großen Großpflasterfläche einzufassen. Der Anschluss zwischen Asphaltfahrbahn und Großpflasterfläche erfolgt durch einen Bordstein, der insgesamt 4 cm hoch ist und eine Phase von 2 cm hat. Dies entspricht der Höhe eines abgesenkten Bordsteines. Die Kante ist in einem Spezialverfahren 2 cm abgefräst.

Die Vorsitzende erinnert daran, dass GR Gogel in der vergangenen Sitzung darum gebeten habe, die Großpflasterfläche nicht höhenmäßig vom Asphaltbelag abzusetzen.

Herr Gogel weist auch in dieser Sitzung auf die erhöhte Sturzgefahr für Zweiradfahrer hin. Er beantragt, dass über die Erhöhung der Pflasterung abgestimmt werden soll.

Die Vorsitzende entgegnet, dass es sich hier um eine Landesstraße handelt und die Ausführungsplanung vom Regierungspräsidium genehmigt wurde. Hierbei wurde das Thema zwischen dem Regierungspräsidium und dem Straßenbauamt diskutiert. Letztendlich setzte sich das Regierungspräsidium mit der Entscheidung über die Abstufung durch.

Das Regierungspräsidium Tübingen argumentierte, dass man nur mit einer erhöhten Auf﷓pflasterung einen funktionstüchtigen Kreisel erhalte und nur dieser führe letztendlich zu einer wirksamen Unterbrechung des Verkehrsflusses.

Frau Eysel weist darauf hin, dass auch für die Zweiradfahrer wie für jeden anderen Verkehrsteilnehmer das Rechtsfahrgebot gelte und somit für den Zweiradfahrer keine Notwendigkeit bestehe, die Mittelinsel zu überfahren.

Frau Rösch weist weiter darauf hin, dass das Straßenbauamt zwischenzeitlich entsprechend der Gemeinderatsdrucksache einer zusätzlichen Fahrbahnbegrenzungslinie vor Beginn des Pflasters mit einem dicken weißen Streifen leicht unterbrochen zugestimmt hat.

Der Gemeinderat nimmt diese Ausführungsplanung mehrheitlich zur Kenntnis.
c) Billigung überplanmäßiger Ausgaben

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die GR-Drucks. 2001-183 vor, eine Aufstellung über die Mehrkosten.

Die Vorsitzende erinnert daran, dass der Gemeinderat auf Anregung des Arbeitskreises beschlossen habe, dem gegenüber der Brühlstraße verlaufenden Gehweg an die Echaz hin zu verlegen. Dies war ein Vorschlag des Arbeitskreises Verkehr.

Nachdem nun das Grün am Betonufer der Echaz abgetragen wurde habe man festgestellt, dass die vorhandenen L-Steine zur Befestigung des Gehwegs nicht ausreichen. Der Austausch dieser L-Steine verursacht Mehrkosten in Höhe von rd. DM 71.000.

GR Herrmann möchte wissen, ob mit den entsprechenden Arbeiten schon begonnen wurde.

Die Vorsitzende verneint dies.

GR Herrmann stellt sodann klar, dass man grundsätzlich die Möglichkeiten hätte, diese Mehrkosten einzusparen, indem man auf die ursprüngliche Variante zurückgreife.

Die Vorsitzende, als auch Frau Grätin Sommer und Frau Grätin Eysel sprechen sich dafür aus, an der jetzigen Planung trotz der bedauerlichen Mehrkosten festzuhalten.

GR Gogel merkt zur Planung an, dass die Querung von der Poststelle zur Apotheke durch die Umplanung insgesamt verlängert werde.

Die Vorsitzende entgegnet, dass in der Hauptstraße später aber keine ausgesprochene Linksabbiegespur mehr vorhanden sei, so dass die Querungsstrecke zwar insgesamt eine längere sei, allerdings die Straße nicht mehr in einer Breite von ca. 11 m überquert werden müsse, sondern nur noch in einer Breite von 6,50 m.

Auf Nachfrage der Vorsitzenden, ob ein Antrag gegen die jetzige Planung unter Inkaufnahme der Mehrkosten gestellt werde, erfolgt keine Wortmeldung.

Der Gemeinderat nimmt die Mehrkosten zur Kenntnis.

GR Wahl weist im Zusammenhang mit den Umbaumaßnahmen in der Hauptstraße auf größere Löcher, insbesondere im Bereich der Katharinenstraße hin.

Herr Gonska verspricht, sich diesem Problem anzunehmen.

TOP 12 – Bekanntgaben

Überörtliche Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Wannweil in den Jahren 1995 – 1997

Die Vorsitzende bringt unter diesem Tagesordnungspunkt dem Gemeinderat das Schreiben des Landratsamts Reutlingen zum endgültigen Abschluss des Prüfungsverfahrens zur Kenntnis.


TOP 13 – Verschiedene, Wünsche und Anfragen

1. Senkungen in der Marienstraße

GR Kurz weist auf Senkungen in der Marienstraße durch die überhöhte Nutzung der Marienstraße im Zuge der Umleitungsmaßnahmen hin.

Die Vorsitzende sagt zu, die gesamten Umleitungsstrecken nach Abschluss der Baumaßnahme Hauptstraße zu kontrollieren und die Schäden wieder entsprechend herrichten zu lassen.

2. Schäden in der Kusterdinger Straße

Sowohl GR Kurz, als auch Grätin Sommer weisen auf Schäden in der Kusterdinger Straße oberhalb der Hausbebauung hin.

GR Kurz führt aus, dass der Seitenstreifen im Wald nicht befahrbar sei. Er bittet, hier ein entsprechendes Schild anzubringen. Außerdem weist er darauf hin, dass der Graben hangaufwärts dringend vom Laub beseitigt werden sollte, da sonst bei starkem Regen das Wasser über die Straße fließt.

Frau Sommer bittet darum, bis zu den Haushaltsplanberatungen hier Lösungsansätze vorzuschlagen.

3. Betreutes Wohnen

Frau Sommer bittet die Vorsitzende hier um einen Situationsbericht.

Frau Rösch führt aus, dass Herr Irion hier in Kontakt mit dem Architekten stehe. Derzeit würden immer noch Grundstücksfragen abgewickelt. Sie gehe jedoch davon aus, dass im Herbst ein Baugesuch erarbeitet und eingereicht werde. Des weiteren hofft sie auf einen Spatenstich im Sommer 2002.

4. Situation der Jugendarbeit

Frau Grätin Sommer bittet die Vorsitzende auch hier um einen Situationsbericht.

Die Vorsitzende merkt hierzu an, dass die Arbeit von Frau Ziegler im Mädchencafé gut angenommen werde. Des weiteren hat sich Herr Rist vorübergehend bereiterklärt, die Öffnung eines Abends zu übernehmen.

Durch verschiedene Maßnahmen habe sich die Situation über die Sommerferien etwas entspannt – zumindest, was die Situation auf dem Spielplatz beim Feuerwehrhaus und auch sonst innerhalb der Gemeinde.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, konnte die Vorsitzende um 21.02 Uhr die öffentliche Sitzung des Gemeinderats schließen.


Gesendet von Lore Hack am Montag, 8. Oktober 2001 um 10:09


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