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Einladung GR 19.9.
E I N L A D U N G

zu der am Donnerstag, den 19. September 2013 um 19.30 Uhr stattfindenden öffentlichen Sitzung des G e m e i n d e r a t s im Ratssaal des Rathauses in Wannweil

Tagesordnung
öffentlich:

1. Neubau Feuerwehrhaus
-Auslobungsergebnis der Mehrfachbeauftragung
-Beauftragung Planungsbüro


2. Beschaffung von Schleuderketten für das Bauhoffahrzeug U 20

3. Ergänzung zum Straßen- und Kanalunterhalt 2013
- Teilbereichssanierung Weinbergweg –


4. Umbau RÜB Untere Mühle
-Vorstellung der Planung
-Vergabe Beton- und Straßenbauarbeiten
-Vergabe Hydraulische Ausrüstung
-Vergabe Elektrotechnische Arbeiten


5. Information zur Umstellung des Zahlungsverkehrs der
Gemeindeverwaltung auf SEPA


6. Abschluss der Jahresrechnung 2012

7. Bekanntgaben

8. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen


Wannweil, den 13. Sept. 2013
gez. Anette Rösch
Bürgermeisterin



Posted by Isolde Mayer  on Freitag, 13. September 2013 at 10:18 Comments(0)

Einladung TA 19.9.
E I N L A D U N G

zu der am Donnerstag, den 19. September 2013 um 19.00 Uhr stattfindenden öffentlichen Sitzung des T e c h n i s c h e n A u s s c h u s s e s im Ratssaal des Rathauses in Wannweil

Tagesordnung
öffentlich:

1. Neubau einer Garage, Anbau Balkon mit Vordach auf dem Grundstück Flst. Nr. 2155/1, Weinbergweg 22


2. Abbrechen einer Spitzgaube, Errichten einer Schleppdachgaube
auf dem Grundstück Flst. Nr. 2191/1, Weinbergweg 9


3. Auffüllung von Teilbereichen mit Bodenaushub auf den Grundstücken Flst. Nr. 2946/1, 2946/2 und 2947


4. Veränderte Bauausführung des Eingangsbereiches auf dem Grundstück Flst. Nr. 1497, Grießstraße 23

5. Anbau Terrassenüberdachung an bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Flst. Nr. 2236, Baumgartenstraße 9


6. Errichtung von zwei Doppelhaushälften mit Carport auf dem Grundstück Flst. Nr. 1499/1, Schillerstraße 9 + 11
- Bauvoranfrage -

7. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem
Grundstück Flst. 4745/9, Karlstraße 13
- geänderte Ausführung -



8. Mängelverfahren: Errichtung einer Sichtschutzanlage auf dem
Grundstück Flst. Nr. 1554/4, Goethestraße 14

9. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen


Wannweil, den 13. Sept. 2013
gez. Anette Rösch
Bürgermeisterin



Posted by Mechthild Ulbrich on Freitag, 13. September 2013 at 09:30 Comments(0)

Ausschreibung Wannweiler Adventsfenster
30 Jahre Weihnachtsmarkt - Wannweiler Adventsfenster

Unser Weihnachtsmarkt findet am 30. November 2013 nunmehr schon zum 30. Mal statt. Im Rahmen dieses Jubiläums wollen wir in der Weihnachtszeit, also in der Zeit vom 1. Dezember 2013 bis zum 6. Januar 2014, die Wannweiler Adventsfenster organisieren. Innerhalb des ganzen Dorfes sollen an 30 (oder mehr) verschiedenen Plätzen und Stellen einzelne Schaufenster oder private Fenster weihnachtlich dekoriert werden. Wir suchen deshalb Schaufenster und Fenster für die Ausstellung von Krippen, Puppenstuben, Modellbahnen, Weihnachtsschmuck usw. Den Ideen sind keine Grenzen gesetzt.

Falls Sie aber weder ein Schaufenster noch ein Fenster anbieten können, könnten Sie vielleicht dennoch bei diesem Projekt mitmachen, indem Sie uns signalisieren, dass sie ein Schaufenster/Fenster weihnachtlich gestalten werden nach dem Motto: „Wannweiler stellen ihr Fenster zur Verfügung, Sie bringen Ihre Kreativität ein.“
Die Wannweiler Adventsfenster werden am Sonntag, 1. Dezember 2013, 16.30 Uhr, genau an dem Ort eröffnet, an dem der Weihnachtsmarkt in seinen Anfangsjahren noch stattfand, nämlich in der Dorfstraße.
Alle Interessenten melden sich bitte auf dem Rathaus an entweder bei Frau Baumann (Tel. 958523) oder bei Herrn Steinmaier (Tel. 958521).


Posted by Baumann on Montag, 12. August 2013 at 10:46 Comments(0)

Anmeldung Weihnachtsmarkt
Alle Interessenten, die sich am diesjährigen Weihnachtsmarkt beteiligen möchten, werden gebeten, sich bis spätestens

18. Oktober 2013

auf dem Rathaus bei Frau Baumann anzumelden
(Zimmer 18, Tel. 9585-23).
Die Anmeldung ist auch über das Internet (http://www.wannweil.de) unter „virtuelles Rathaus“ möglich.
Der Weihnachtsmarkt, der am 30. November 2013 stattfinden wird, soll - wie auch in den Vorjahren - dazu dienen, Selbstgefertigtes bzw. Selbstgebasteltes anzubieten.

Nach einem Beschluss der Anbieter des Wannweiler Weihnachtsmarktes werden nur Anbieter zum Wannweiler Weihnachtsmarkt zugelassen, die in Wannweil wohnen, in Wannweil beschäftigt oder in Wannweil ehrenamtlich tätig sind. Dies gilt sowohl für Einzelpersonen als auch für Vereine. Gewerbetreibende werden nicht zugelassen. Über Ausnahmen von diesen Zulassungskriterien entscheidet der Weihnachtsmarktausschuss.
Pavillons sind nicht zugelassen.


Der Weihnachtsmarktausschuss

Posted by Baumann on Montag, 12. August 2013 at 10:45 Comments(0)

Sondersperrmüll
Sondersperrmüllabholung:
Das Unwetter hat seine Spuren hinterlassen.
Neben kaputten Dächern, sind auch viele andere Gegenstände zu Bruch gegangen/
unbrauchbar geworden und müssen jetzt entsorgt werden.
Für stark betroffene Gebäude wird es daher am
Samstag, den 03. August ab 7.00 Uhr
eine Sondersperrmüllabholung geben.
Bitte denken Sie daran, dass Glas, Ziegel, nasse Kartonagen, Tapeten und
Eternitplatten von der Abholung ausgeschlossen sind.
Zudem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass sofern nur eine „kleinere“ Menge an
Sperrmüll vorliegt, diese über die „normale“ -von jedem Grundstückeigentümer
einmal im Jahr zu beantragende Abholung- zu entsorgen ist.
Vielen Dank!
Bürgermeisteramt Wannweil

Posted by Mechthild Ulbrich on Dienstag, 30. Juli 2013 at 12:40 Comments(0)

Provisorische Dachabdeckung
Zum Thema provisorische Dachabdeckung
Für die Beseitigung der Schäden an den Dächern muss zunächst vor allem der
Eigentümer sorgen. Die Hilfskräfte von Feuerwehr und THW können nur
provisorische Ersthilfe leisten, und zwar in allererster Linie dort, wo Gefahr für
Personen besteht. Deshalb hier einige Hinweise:
Provisorische Gebäudeabdeckung aus Folie oder Planen
werden nur bei deutlich großflächiger Zerstörung aufgebracht, einzelne Ziegel
können nicht abgedeckt werden. provisorische Abdeckungen sind bei intakter
Dachkonstruktion nicht erforderlich.
Garagen, Nebengebäude, Gewerbebauten
können nicht berücksichtigt werden; die provisorischen Abdeckungen sind
ausschließlich zum Schutz bewohnter Gebäude vorgesehen.
Die Instandhaltung
der provisorischen Abdeckung (Folie flattert bzw. löst sich usw.) ist Aufgabe der
Gebäudeeigentümer.
Verhindert die provisorische Abdeckung Wasserschäden?
Die provisorische Abdeckung verringert nur die eindringende Wassermenge bei
Regen oder Unwettern, sie kann einen Wasserschaden nicht verhindern. Bitte stellen
Sie Gefäße unter die vorhandenen Dachöffnungen, um den Schaden zu begrenzen.
Die Lebensdauer der Notdächer
ist begrenzt; bei intensiver Sonneneinstrahlung und Windbewegung lässt die
Stabilität der Plane bereits nach zwei bis drei Wochen deutlich nach.
Die Erneuerung der provisorischen Dachabdeckung ist keine Nothilfemaßnahme der
Feuerwehr sondern muss von Handwerksbetrieben durchgeführt werden.
Bei Gefahr herabfallender Ziegel
ist der Gehweg von den Gebäudeeigentümern abzusperren, die Ziegel müssen vom
Eigentümer und/oder Mieter selbst entfernt werden.
Denken Sie rechtzeitig daran,
einen Fachbetrieb mit der Herstellung des Daches oder eines wetterfesten
Unterbaues zu beauftragen. Sie müssen damit rechnen, dass die vollständige
Sanierung der betroffenen Dächer einige Monate beanspruchen wird.
Bei der Suche nach einem geeigneten Fachbetrieb
kann Ihnen die Suchfunktion auf der Homepage der Handwerkskammer Reutlingen
(www.hwk-reutlingen.de) behilflich sein. Unter „Handwerkskunden“ und dann
„Handwerkersuche“ werden Ihnen bspw. nach Eingabe des Begriffes „Dachdecker“
alle bei der Handwerkskammer Reutlingen registrierten Dachdeckerbetriebe der
Landkreise Freudenstadt, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalb
angezeigt. Sollten diese Betriebe ausgelastet sein, sollten Sie die Suche auf weitere
überregionale Handwerkskammern ausdehnen.
Einen direkten Link zu der Suchfunktion der HWK finden Sie auch auf der Homepage
der Gemeinde Wannweil (www.wannweil.de)
Wenn Sie in einem Mietverhältnis wohnen,
weisen Sie Ihren Vermieter rechtzeitig und wenn notwendig mehrfach darauf hin.

Posted by Mechthild Ulbrich on Dienstag, 30. Juli 2013 at 11:23 Comments(0)

Hagelschaden - Informationen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Feuerwehr (auch aus anderen Gemeinden Baden-Württembergs) und THW haben in den
letzten Tagen in Wannweil fast Übermenschliches geleistet. Über 150 Schadenfälle wurden
bearbeitet. Trotz allem: nicht alles können und dürfen die Hilfskräfte. Da aktuell keine Gefahr
für Leib und Leben mehr herrscht, ist die einzige Aufgabe der Einsatzkräfte die
Schadensbegrenzung, nicht die Schadensbeseitigung. Konkret: ein Dach kann provisorisch
abgedeckt, aber nicht repariert werden. Der Einsatz beschränkt sich auf größere Schäden,
nicht jeder defekte Ziegel muss mit Folie überdeckt werden. Nicht bearbeitet werden
Nebengebäude, wie zum Beispiel Garagen und Schuppen.
In erster Linie sind die Gebäudeeigentümer für die Schadensbekämpfung verantwortlich.
Soweit Sie in der Lage sind, einen Handwerker, vielleicht auch von weiter her, zu
organisieren, tun Sie es bitte unverzüglich. Bitten Sie den Handwerker, zunächst
Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen – es wird Wochen oder gar Monate dauern, bis alles
wieder in Ordnung ist. Versuchen Sie selbst, soweit das gefahrlos möglich ist, zur
Schadensbekämpfung beizutragen, z.B. indem Sie die auf den Dächern aufgebrachten
Folien befestigen oder beschweren. Flatternde Folien sind kein Grund, die Feuerwehr zu
rufen. Die Folien sind auch keine Garantie, dass es nicht hereinregnet. Bereiten Sie sich mit
der Bereitstellung von Eimern etc. vor, wenn es wieder regnen sollte.
Auf der Homepage der Gemeinde Wannweil (www.wannweil.de) finden Sie einen Link auf
die Suchfunktion der Handwerkskammer Reutlingen, über den Sie Fachbetriebe suchen
können.
Aufkommender Wind wird lose Ziegel von den beschädigten Dächern fegen. Sperren Sie in
diesem Fall den Gehweg vor ihrem Haus, wenn Gefahr für Fußgänger oder Autofahrer
besteht. Das können (und müssen) Sie selbständig machen, auch dazu bedarf es nicht der
Alarmierung der Feuerwehr.
Neben dem Bauhof ist ein Container aufgestellt. Dieser dient ausschließlich der Entsorgung
von Beton- und Tonziegel. Weder in, noch neben dem Container darf anderer Müll beseitigt
werden. Asbest darf keinesfalls in den Container und muss vom Fachmann entsorgt
werden. Wir verhandeln mit dem Landratsamt wegen der Beseitigung unbrauchbar
gewordener Möbel und ähnlichen Gegenständen.
Grüngut kann in dieser Woche am Donnerstag und Freitag von 16.00 bis 19.00 Uhr und am
Samstag von 09.00 bis 12.00 Uhr bei der Grüngutannahmestelle in der Eisenbahnstraße
abgegeben werden.
Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich – analog dem Schneeräumen im Winter – die
Anlieger an den Gehwegen verpflichtet sind, diese vom Grünzeug zu befreien.
Wenn wir weiter zusammen helfen, werden wir auch diese außergewöhnliche Lage meistern.
Anette Rösch
Bürgermeisterin

Posted by Isolde Mayer on Dienstag, 30. Juli 2013 at 11:18 Comments(0)

Hagelschaden - Grüngutannahme
Grüngut-Annahme
Gras, Heckenschnitt, Gartenabfälle

ACHTUNG: Auf Grund des Unwetters öffnen wir die Grüngutannahmestelle in dieser Woche auch am Donnerstag und Freitag für Sie.

Sie können somit Ihr Grüngut am Donnerstag, den 01.08.2013 von 16.00 – 19.00 Uhr,
am Freitag, den 02.08.2013 von 16.00 – 19.00 Uhr und
am Samstag, den 03.08.2013 von 9.00 – 12.00 Uhr bei uns abliefern.

Angenommen werden wie gehabt: Baum-, Strauch- und
Staudenmaterial, Heckenschnitt, Gartenabraum, verblühte und abgeerntete Pflanzenteile, Grasschnitt und Laub) „ kostenlos“ bis zu 2 m³.

Nicht angenommen werden Küchenabfälle.
Fallobst und Heu nur in kleinen Mengen.

Die weiteren Termine im Überblick:
17.08.2013
31.08.2013
14.09.2013

Bürgermeisteramt Wannweil


Posted by Isolde Mayer on Dienstag, 30. Juli 2013 at 10:58 Comments(0)

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