Provisorische Dachabdeckung |
Zum Thema provisorische Dachabdeckung Für die Beseitigung der Schäden an den Dächern muss zunächst vor allem der Eigentümer sorgen. Die Hilfskräfte von Feuerwehr und THW können nur provisorische Ersthilfe leisten, und zwar in allererster Linie dort, wo Gefahr für Personen besteht. Deshalb hier einige Hinweise: Provisorische Gebäudeabdeckung aus Folie oder Planen werden nur bei deutlich großflächiger Zerstörung aufgebracht, einzelne Ziegel können nicht abgedeckt werden. provisorische Abdeckungen sind bei intakter Dachkonstruktion nicht erforderlich. Garagen, Nebengebäude, Gewerbebauten können nicht berücksichtigt werden; die provisorischen Abdeckungen sind ausschließlich zum Schutz bewohnter Gebäude vorgesehen. Die Instandhaltung der provisorischen Abdeckung (Folie flattert bzw. löst sich usw.) ist Aufgabe der Gebäudeeigentümer. Verhindert die provisorische Abdeckung Wasserschäden? Die provisorische Abdeckung verringert nur die eindringende Wassermenge bei Regen oder Unwettern, sie kann einen Wasserschaden nicht verhindern. Bitte stellen Sie Gefäße unter die vorhandenen Dachöffnungen, um den Schaden zu begrenzen. Die Lebensdauer der Notdächer ist begrenzt; bei intensiver Sonneneinstrahlung und Windbewegung lässt die Stabilität der Plane bereits nach zwei bis drei Wochen deutlich nach. Die Erneuerung der provisorischen Dachabdeckung ist keine Nothilfemaßnahme der Feuerwehr sondern muss von Handwerksbetrieben durchgeführt werden. Bei Gefahr herabfallender Ziegel ist der Gehweg von den Gebäudeeigentümern abzusperren, die Ziegel müssen vom Eigentümer und/oder Mieter selbst entfernt werden. Denken Sie rechtzeitig daran, einen Fachbetrieb mit der Herstellung des Daches oder eines wetterfesten Unterbaues zu beauftragen. Sie müssen damit rechnen, dass die vollständige Sanierung der betroffenen Dächer einige Monate beanspruchen wird. Bei der Suche nach einem geeigneten Fachbetrieb kann Ihnen die Suchfunktion auf der Homepage der Handwerkskammer Reutlingen (www.hwk-reutlingen.de) behilflich sein. Unter „Handwerkskunden“ und dann „Handwerkersuche“ werden Ihnen bspw. nach Eingabe des Begriffes „Dachdecker“ alle bei der Handwerkskammer Reutlingen registrierten Dachdeckerbetriebe der Landkreise Freudenstadt, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalb angezeigt. Sollten diese Betriebe ausgelastet sein, sollten Sie die Suche auf weitere überregionale Handwerkskammern ausdehnen. Einen direkten Link zu der Suchfunktion der HWK finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Wannweil (www.wannweil.de) Wenn Sie in einem Mietverhältnis wohnen, weisen Sie Ihren Vermieter rechtzeitig und wenn notwendig mehrfach darauf hin.
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