Hagelschaden - Informationen |
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Feuerwehr (auch aus anderen Gemeinden Baden-Württembergs) und THW haben in den letzten Tagen in Wannweil fast Übermenschliches geleistet. Über 150 Schadenfälle wurden bearbeitet. Trotz allem: nicht alles können und dürfen die Hilfskräfte. Da aktuell keine Gefahr für Leib und Leben mehr herrscht, ist die einzige Aufgabe der Einsatzkräfte die Schadensbegrenzung, nicht die Schadensbeseitigung. Konkret: ein Dach kann provisorisch abgedeckt, aber nicht repariert werden. Der Einsatz beschränkt sich auf größere Schäden, nicht jeder defekte Ziegel muss mit Folie überdeckt werden. Nicht bearbeitet werden Nebengebäude, wie zum Beispiel Garagen und Schuppen. In erster Linie sind die Gebäudeeigentümer für die Schadensbekämpfung verantwortlich. Soweit Sie in der Lage sind, einen Handwerker, vielleicht auch von weiter her, zu organisieren, tun Sie es bitte unverzüglich. Bitten Sie den Handwerker, zunächst Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen – es wird Wochen oder gar Monate dauern, bis alles wieder in Ordnung ist. Versuchen Sie selbst, soweit das gefahrlos möglich ist, zur Schadensbekämpfung beizutragen, z.B. indem Sie die auf den Dächern aufgebrachten Folien befestigen oder beschweren. Flatternde Folien sind kein Grund, die Feuerwehr zu rufen. Die Folien sind auch keine Garantie, dass es nicht hereinregnet. Bereiten Sie sich mit der Bereitstellung von Eimern etc. vor, wenn es wieder regnen sollte. Auf der Homepage der Gemeinde Wannweil (www.wannweil.de) finden Sie einen Link auf die Suchfunktion der Handwerkskammer Reutlingen, über den Sie Fachbetriebe suchen können. Aufkommender Wind wird lose Ziegel von den beschädigten Dächern fegen. Sperren Sie in diesem Fall den Gehweg vor ihrem Haus, wenn Gefahr für Fußgänger oder Autofahrer besteht. Das können (und müssen) Sie selbständig machen, auch dazu bedarf es nicht der Alarmierung der Feuerwehr. Neben dem Bauhof ist ein Container aufgestellt. Dieser dient ausschließlich der Entsorgung von Beton- und Tonziegel. Weder in, noch neben dem Container darf anderer Müll beseitigt werden. Asbest darf keinesfalls in den Container und muss vom Fachmann entsorgt werden. Wir verhandeln mit dem Landratsamt wegen der Beseitigung unbrauchbar gewordener Möbel und ähnlichen Gegenständen. Grüngut kann in dieser Woche am Donnerstag und Freitag von 16.00 bis 19.00 Uhr und am Samstag von 09.00 bis 12.00 Uhr bei der Grüngutannahmestelle in der Eisenbahnstraße abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich – analog dem Schneeräumen im Winter – die Anlieger an den Gehwegen verpflichtet sind, diese vom Grünzeug zu befreien. Wenn wir weiter zusammen helfen, werden wir auch diese außergewöhnliche Lage meistern. Anette Rösch Bürgermeisterin
Gesendet von Isolde Mayer am
Dienstag, 30. Juli 2013 um 11:18
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