Wannweiler News
Zurück zur Nachrichten-Übersicht

Bundestagswahl am 18. September 2005
Bundestagswahl am 18. September 2005
hier: Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen,

Gemäß § 34 Absatz 1 Meldegesetz darf die Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen zu parlamentarischen Vertretungskörperschaften Auskunft aus dem Melderegister über die in § 32 Abs. 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahl- oder Stimmberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und Anschriften der Mitglieder von nach Lebensalter zusammengesetzten Gruppen von Wahlberechtigten - Gruppenauskünfte).

Beispiel für eine solche Gruppe: Wahlberechtigte mit einem Lebensalter zwischen 30 und 39 Jahren. Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen hierbei nicht mitgeteilt werden.

Die Betroffenen haben das Recht, der Auskunftserteilung oder der Nutzung zu widersprechen. Hierzu können sie sich an das Bürgermeisteramt Wannweil, Herrn Steinmaier, Hauptstr. 11, 72827 Wannweil wenden (Tel. 95 85 21). Eine formlose Erklärung (Telefonanruf) reicht aus.

Für die vorgezogenen Bundestagswahl am 18.09.2005 besteht die Widerspruchsmöglichkeit bis zum 05.08.2005 (Erlass des Innenministeriums Baden-Württemberg AZ 5-1112.3/41).

Bürgermeisteramt


Gesendet von Volker Steinmaier am Montag, 1. August 2005 um 09:19


Web Wiz Guide!